Satzung für das zentrale Identitätsmanagement der Universität der Künste Berlin

Satzung Identitätsmanagement

Satzung für das zentrale Identitätsmanagement der Universität der Künste Berlin

Der Akademische Senat der Universität der Künste Berlin (UdK Berlin) hat am 8. Februar 2012 die nachfolgende Satzung für das zentrale Identitätsmanagement der UdK Berlin beschlossen:

Vorbemerkung
Das Referat für Planung, Organsation und Datenverarbeitung (Referat DVOrg) erteilt für die von ihm betriebene IT-Infrastruktur der UdK Berlin Nutzungsberechtigungen (User-Accounts). Die Verwaltug der Nutzungsberechtigungen erfolgt im zentralen Identitätsmanagement (IDM) der UdK Berlin bzw. in aus dem IDM provisionierten Systemen.

1. Das Referat DVOrg führt über die Nutzungsberechtigungen eine Nutzerdatei im Rahmen des zentralen Identitätsmanagements (IDM). Aufgabe des IDM ist die Bereitstellung von Authentifizierungs- und Autorisierungsinformationen für die Nutzung von Systemen und Diensten (z. B. WLAN, Mail, Selbstbedienungsanwendungen für Studierende und Personal etc.).
Nutzungsberechtigungen können die Nutzungsberechtigten gem. § 3 der Rahmenbenutzungsordnung für die Informationsverarbeitungssysteme der Universität der Künste Berlin erhalten.

2. Für die Zwecke des IDM dürfen die in der Anlage näher bezeichneten Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden.
Die Daten für Studierende und Beschäftigte werden aus dem Studierenden- bzw. Personalverwaltungssystem automatisch für die Accountbestätigung generiert.
Ferner werden die Accountdaten der Studierenden, des Personals und der Alumni regelmäßig mit dem Quelldatenbestand aus den Systemen für die Studierenden-, Personal- und Alumniverwaltung automatisch abgeglichen und bei Bedarf aktualisiert.

3. Die Daten werden gelöscht,
a) für Studierende und Beschäftigte, wenn die Bestätigung nach Nr. 2 Satz 2 nicht innerhalb von 42 Tagen erfolgt mit Ausnahme der uid und der Matrikel- bzw. Personalnummer
b) auf Antrag eines Nutzers oder einer Nutzerin zur Aufhebung seiner Nutzungsberechtigung, ansonsten
c) für Nutzungsberechtigungen von UdK-Mitgliedern in der Regel spätestens 180 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft an der UdK Berlin
d) für Nutzungsberechtigungen aller anderen Nutzer oder Nutzerinnen spätestens 90 Tage nach Beendigung der vereinbarten Nutzung.

4. Daten des IDM dürfen innerhalb der UdK Berlin im Rahmen der Provisionierung an andere Systeme bzw. Systembetreiber in dem dafür unbedingt erforderlichen Umfang übermittelt werden. Die im Rahmen der Provisionierung übermittelten Daten sind in den Zielsystemen gem. den Regeln nach Nr. 3 zu löschen.

5. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im UdK-Anzeiger in Kraft.
Anlage zur Satzung für das zentrale Identitätsmanagement
der Universität der Künste Berlin vom 8. Februar 2012 - Datenkatalog -



1. Gemeinsame Daten

a. Nachname
b. Vorname
c. Namenszusatz
d. Titel
e. Geschlecht
f. Geburtsdatum (außer Gäste)
g. Mail-Anschrift
h. Telefonnummer
i. Benutzername (User-Account)
j. Passwort
k. Gruppenzugehörigkeit gem. 2. bis 5.

2. Zusätzlich für Studierende

a. Matrikelnummer
b. Organisatorische Zugehörigkeit
c. Privatanschrift
d. Abschluss
e. Fach
f. Vertiefung
g. Immatrikulationsdatum
h. Exmatrikulationsdatum

3. Zusätzlich für Personal

a. Personalnummer
b. Organisatorische Zugehörigkeit
c. Dienstanschrift
d. Privatanschrift (sofern Dienstanschrift nicht vorhanden)
e. Art des Beschäftigungsverhältnisses (gem. Bundessschlüssel der Amts-/Dienst-/Tätigkeitsbezeichnung)
f. Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
g. Ende des Beschäftigungsverhältnisses

4. Zusätzlich für Alumni

a. Alumni-Nummer
b. Privatanschrift
c. ehemalige Matrikelnummer
d. Beginn Alumnistatus
e. Ende Alumnistatus

5. Zusätzlich für Gäste und andere Nutzer

a. Gastnummer
b. Privatanschrift
c. Beginn Gaststatus
d. Ende Gaststatus